
Mit Geltungsbereich des Grundgesetzes (GG) wird der Anwendungsbereich des GG bezeichnet. Das GG enthielt vor dem Anschluss der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) an die Bundesrepublik in Art. 23 GG folgende Bestimmung: Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, ...
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